Sachkundenachweis
Sollten Sie im Raum Nordrheinwestfalen einen großen Hund halten, das heißt mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimetern oder einem erreichbaren Gewicht von mindestens 20 Kilogramm, dann benötigen Sie neben einem Mikrochip und einer Haftpflichtversicherung einen Sachkundenachweis für Hundehalter.
Dr. Ebermann ist ein anerkannter Sachverständiger und somit ermächtigt Ihnen die Sachkunde (gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz, LHundG, NRW) im Umgang mit Hunden zu bestätigen. Weitere Informationen zum Nachweis der Sachkunde für Hundehalter bekommen Sie bei uns in der Praxis oder auf der Internetseite der (weiterführender externer Link).
Zur Erlangung des Sachkundenachweises melden Sie sich bitte telefonisch in unserer Praxis (02151 / 943823) an. Zu dem vereinbarten Termin füllen Sie den Fragebogen in unserer Praxis aus und erhalten nach der anschließenden Besprechung der Ergebnisse Ihre Bescheinigung.